Stürza, Hohnsteiner Straße 65:
    Das ehemalige Erbgericht von Stürza ist heute ein Restaurant; ob dies auch zu Karl Mays Zeiten der Fall war, ist aus der Geschichte leider nicht überliefert.
    Ein Erbgericht war im Mittelalter und in der frühen Neuzeit der Sitz des Erbrichters, also eines Mitglieds der Dorfgemeinschaft, das den Vorsitz des Dorfgerichts innehatte und dieses Amt an seine Nachkommen weitergeben konnte, ohne dass der Inhaber der niederen Gerichtsbarkeit, oft der Grundbesitzer, auf dessen Ausübung Einfluss nehmen konnte. Der Nachlassrichter erhielt in der Regel ein Drittel der geschuldeten Gerichtskosten und Geldstrafen und der Rest ging an den Inhaber der Gerichtsbarkeit. Ein Erbgericht wurde auch Erblehngericht, Lehngericht oder Patrimonialgericht genannt.
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