Glauchau, Schloßplatz 5a: Schloss Hinterglauchau: Schloss Forderglauchau, von Schloss Hinterglauchau aus gesehen. Es ist deutlich zu erkennen, dass es sich um einen Gebäudekomplex handelt. Im Jahr 1524 gründeten die Brüder Wolf I. von Schönburg (* 1482, 1529) und Ernst II. von Schönburg (* 1484, 1534) einen sogenannten Hausvertrag, der die Einheit des Gesam(m)thauses Schönburg ein für alle Mal festlegte. © Foto 2021 |
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